Mitgliedschaften in unserem Verein
Laut unserer Satzung gibt es zwei Arten der Mitgliedschaft:
- Ordentliches Mitglied
- Fördermitglied
„Ordentliches Mitglied“ ist dabei auch im Sinne von „aktives Mitglied“ zu verstehen. Das heißt, es wird eine mehr oder weniger regelmäßige, aktive Beteiligung/Mitwirkung an den Aktivitäten und Versammlungen des Vereins erwartet. Bei der Anzahl von nur ca. 20 ordentlichen Mitgliedern kennt noch jeder (fast) jeden und wir sind um ein harmonisches Miteinander bemüht.
Deshalb geht der Weg zur ordentlichen Mitgliedschaft üblicherweise zunächst über die jeder natürlichen (und auch juristischen) Person offen stehende Fördermitgliedschaft und ein anschließendes Kennenlernen durch Teilnahme z.B. an Arbeitswochenenden oder anderen Projekten des Vereins.
Denkmalfreunde, die die Arbeit unseres Vereins regelmäßig verfolgen und unterstützen wollen, können unter „Kontakt“ formlos eine Fördermitgliedschaft beantragen. Anzugeben sind dafür mindestens Namen, Adresse, Kontaktdaten (Email, Telefon), optional gerne auch Beruf und die Motivation für die Mitgliedschaft. Fördermitglieder werden zu den Vereinsversammlungen eingeladen – haben dort allerdings kein Stimmrecht – und werden in den allgemeinen Rundmail-Verteiler für Mitglieder aufgenommen. Der jährliche Mindestbeitrag beträgt 40,00€ für Förder- und 60,00€ für ordentliche Mitglieder und wird am Anfang des Jahres eingezogen. Die Mitgliedsbeiträge können aufgrund unserer Gemeinnützigkeit steuerlich als Spenden angesetzt werden.